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Franziska Bessau
Steuerberaterin & Dipl. Kffr.

Neulich

Neulich im Finanzamt…

Es gibt sie. Finanzbeamte, die Fehler machen. Haben Sie schon mal in Ihrem Finanzamt angerufen und wurden gefragt, ob sie - die/der Finanzbeamte - schon wieder etwas falsch gemacht hätte? Mit dieser schonungslosen Offenheit? Sie würden direkt wieder auflegen, weil Sie glauben, Sie hätten sich verwählt? Es gibt sie wirklich. Die Fehler, die entstehen, weil im Finanzamt Menschen arbeiten. Mehr und mehr arbeiten im Finanzamt aber auch Maschinen: Computer, Software, Scanner, Datenschnittstellen… Ja, und die machen auch Fehler. Viele Fehler und mehr Fehler, als Sie glauben wollen.

Scanfehler
Belege, die Sie im Original an das Finanzamt schicken, werden dort eingescannt und später werden nur noch die Daten gelesen und verarbeitet. Es können Spendenbescheinigungen sein oder auch Steuerbescheinigungen über Ihre Kapitaleinkünfte. Es passiert nicht zu selten, dass der Scanner mehrere Blätter einzieht und nur das oberste scannt. Die anderen Belege fallen dann erst einmal unter den Tisch und werden nicht verarbeitet. Und schon halten Sie am Ende einen falschen Steuerbescheid in den Händen, meistens mit dem Ergebnis, dass Sie mehr Steuern zahlen, als Sie müssten, wäre der Fehler nicht aufgetreten.

Datenübermittlungsfehler
Viele Institutionen übermitteln die steuerlich relevanten Daten elektronisch an das Finanzamt. ArbeitgeberInnen übermitteln die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Angestellten. Die Deutsche Rentenversicherung teilt die Rentenbezüge dem Finanzamt elektronisch mit. Die Krankenkassen teilen dem Finanzamt elektronisch mit, wie viel Krankenkassenbeiträge Sie gezahlt haben. Die Krux ist, dass diese Daten oft nicht beim Finanzamt ankommen bzw. nicht zugeordnet werden können. Jetzt müsste das Finanzamt wieder auf Ihre Daten (Papier!), die Sie mit der Steuererklärung einreichen, zurückgreifen. Es kann vorkommen, dass dies nicht im ersten Anlauf gelingt und Ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt werden. Übrigens müssen Sie in diese Datenübermittlung einwilligen, damit das Finanzamt diese Kosten auch in voller Höhe (ca. 96% bzw. Basisabsicherung) anerkennt. Auch, wenn die Datenübermittlung nicht funktioniert, werden Ihre Kosten dennoch so berücksichtigt, als hätten Sie eingewilligt und als hätte das Finanzamt die Daten elektronisch von Ihrer Krankenversicherung erhalten.

Softwarefehler
Ein typischer Softwarefehler könnte vorliegen, wenn Sie einen Brief vom Finanzamt bekommen, den Sie völlig absurd finden. Z.B. haben Sie sich ausgerechnet, dass Sie ab diesem Jahr Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen quartalsweise abzugeben haben. Das Finanzamt schreibt Ihnen, Sie müssten das monatlich tun, weil Sie als ExistenzgründerIn in den ihren ersten zwei Jahren zur monatsweisen Abgabe verpflichtet sind. Sie müssen sich jetzt nicht in Ihr vermeintliches Schicksal fügen. Wenn Sie schon länger selbständig waren – z.B. teilzeitselbständig neben dem Job oder neben der Arbeitslosigkeit – und Sie mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in die volle Selbständigkeit gegangen sind, dann kann es sein, dass das Finanzamt ein oder zwei extra Häkchen erst zu diesem Zeitpunkt in ihr Softwaresystem eingegeben hat. Damit sind Sie erst ab diesem Zeitpunkt als Unternehmerin registriert oder besser ausgedrückt: angehakt. Das Datum und das Häkchen sorgen dafür, dass Sie den für Sie unerfreulichen Brief bekommen.

Was Sie tun können: Steuerbescheide immer prüfen. Wenn Sie mit einem EDV-Programm arbeiten, dann können Sie sich den voraussichtlichen Steuerbescheid ausdrucken und dann Ihre Zahlen und die Finanzamts-Zahlen überprüfen.

Glauben Sie nicht alles, was Sie lesen, aber zweifeln Sie auch nicht alles an.
Wenn Sie glauben, dass etwas nicht stimmen könnte, dann lohnt sich ein Blick in die gesetzlichen Grundlagen oder auch die Frage danach.

Rufen Sie einfach in Ihrem Finanzamt an, diese Fehler lassen sich meist problemlos klären. Und wenn Sie so freundliche, offene BearbeiterInnen antreffen, werden Sie bald Ihre Scheu vor dem Finanzamt verlieren.

Zu guter Letzt: Unser Steuerrecht ist so kompliziert, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, ohne Fehler durch das System zu kommen. Es ist normal und gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass Sie Fehler in der Buchhaltung, im Fahrtenbuch und in den steuerlichen Angaben und Bewertungen machen. Unser Steuerrecht ist so kompliziert, dass auch BearbeiterInnen im Finanzamt Fehler machen. Das ist beruhigend für uns alle. Seit immer mehr Datentechnik in dieses komplizierte System eingeführt wird, werden Fehler quasi produziert. Dann wundern Sie sich bei Ihrem nächsten Anruf im Finanzamt nicht, wenn die/der Finanzbeamte Fehler von sich aus anspricht.

Ihre Franziska Bessau

Erschienen in: existenzielle, 09/2012