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Franziska Bessau
Steuerberaterin & Dipl. Kffr.

Vorsätze

Frische Vorsätze gefasst?

Mit der Steuer soll diesmal alles besser werden.

Das alte Jahr ist vergangen, alles ist aufgeräumt und das neue Jahr beginnt bei den meisten mit guten Vorsätzen. Was bisher nicht so gut lief, soll besser werden. Oft auch die Sache mit den Belegen, der Buchführung und den Steuern. Leidiges Thema? Nix wie ran.
Oft fehlt der Plan, eine Idee, wie es besser laufen könnte. Den Berg liegen zu lassen macht ihn am Ende größer und die Motivation sinkt rapide in den Keller und das Jahr ist auch schon wieder um. Ist Ihnen bekannt?

Wenn die Steuernachzahlung Sie erschreckt und Sie ungeplant viel Geld auf den Tisch legen müssen, dann fällt das den meisten sehr schwer und regt auch so manchen Groll. Das Finanzamt, die Steuerberaterin, Sie, die… Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Wenn Sie nicht so sehr überrascht werden wollen, dann sind Planung und Kontrolle gute Ratgeberinnen. Die verstrichene Zeit zwischen einer Zahlung und der Buchführung spielt eine große Rolle. Ist der Zeitraum relativ gering und findet im nächsten Monat statt, dann sind Sie voll auf dem Laufenden. Einmal im Quartal, einmal im halben Jahr: Es kommt auch darauf an, wie umfangreich Ihr Umsatz und Belegaufkommen ist.
Wenn Sie die Buchführung bzw. einen Überblick gegen Ende des Folgejahr anstreben, dann ist Reagieren, Planen und Beraten schwierig bis unmöglich. Es gibt Fälle, da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und es wird nur noch teurer.

Falls Sie für 2022 den Vorsatz gefasst haben, dass alles anders wird, wie wäre es dann mit diesem Menü?

Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, fangen Sie an, sich selbst die Termine zu setzen und halten Sie sich daran. Wenn Sie die Buchführung machen lassen, dann fragen Sie bei ihrer Steuerberaterin ruhig nach, ob sie die Belege auch monatlich oder im Quartal einreichen können. Halten Sie sich auch daran.

Alles beginnt bei einer gut organisierten Belegablage, die nicht Schuhkarton, Schublade oder Prospekthülle heißt. Bezahlte Rechnungen, Quittungen und Belege kommen in den Ordner. Zeitnahes Lochen und Abheften lautet die fast zu schlichte Regel. In welcher Reihenfolge richtet sich nach der Art der Buchführung.
So ist es zum Jahresende hin recht einfach, den ungefähren Gewinn abzuschätzen und zu wissen, wird es mehr mit der Steuer oder weniger als im Vorjahr.
Dann können Sie am Anfang des neuen Jahres die Unterlagen für die Einkommensteuer fertig machen. Manche Institutionen verschicken Bescheinigungen diversester Art, die bis Ende Februar oder Ende März bei Ihnen sein sollten. Wenn Sie die Einkommensteuererklärung selbst machen oder sie abgeben; sie kann in jedem Fall erstellt werden. Wann Sie sie abgeben oder abgeben lassen, obliegt Ihnen bzw. sollten Sie mit ihrer Steuerberaterin besprechen.

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuerklärung für 2021 ist der 31.07.2022. Die allgemeine Frist für die Abgabe durch eine Steuerberaterin ist der 28.02.2023 Damit Sie auch dort nicht die letzte sind und am Ende des Jahres unter den Tisch fallen, sollten Sie auch dort Ihre Unterlagen so zeitig wie möglich abgeben. Wenn Sie sich im Dezember noch "pünktlich" fühlen, dann sieht das in den Steuerberatungsbüros anders aus. Dort ist zwischen dem 18.12. und dem 10.02. absolute Hochsaison. Das sind die Monate, in denen wir die wenigsten Fälle anfangen, geschweige denn fertig stellen. Unser Ziel ist es, die Erklärungen bis zum 15.12. fertig zu haben. Nur dann erreichen wir die fristgemäße Abgabe zum 28.02. Deshalb freuen wir uns über die Steuerunterlagen im Frühjahr, im Sommer, im Herbst bist zum 15.10.  Dann bleibt uns auch die Zeit, die Erklärungen mit Sorgfalt und Genauigkeit qualitativ hochwertig zu bearbeiten. Uff de Rupse (wie die Sächsin so schön sagt), ist es schnell aber meisens nicht gut.

Wenn Sie als Selbständige große Nachzahlungen für das Vorjahr haben, dann steigen die Vorauszahlungen für das laufende Jahr bereits mit. Das führt oft zu einer "Verdopplung" der Summe, die Sie in kurzer Zeit parat haben müssen. Sofern Sie im laufenden Jahr sehen, dass Ihr Gewinn sehr viel höher oder niedriger ist als im Vorjahr, dann können Sie die Vorauszahlungen jederzeit anpassen lassen oder Sie bilden genügend Rücklagen. Das reduziert den Schreck am Ende ungemein.

Wir müssen alle Steuern zahlen. Und wir müssen umso mehr Steuern zahlen, je höher unser Einkommen ist. Das ist unausweichlich. Weniger zu verdienen, um weniger Steuern zahlen zu müssen, das geht von Ihrem Speiseplan ab. Finden Sie sich also damit ab, für den Staat und die Gemeinschaft etwas abzugeben. Der Rest des Mehr-Erarbeiteten bleibt bei Ihnen.
So bleiben Ihre guten Vorsätze nicht auf der Strecke und am Ende macht es Ihnen sogar ein bisschen Spaß und Sie können es kaum erwarten, Ihren Gewinn auszurechnen???

Weitere Zaubereien dieser Art finden Sie nicht nur in meinem Buch, sondern auch in den praxisnahen Buchführungsseminaren .

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und einen gelungenen Start in das Buchführungsjahr 2022.
Ihre Franziska Bessau

Erschienen in: existenzielle, 01/2014 - geändert Okt. 2016, aktualisiert und geändert Jan. 2020